Vorsorgen

Viel Zeit für das Persönliche

Mehr Selbstbestimmung –
auch am Ende des Lebens

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie sich Ihre eigene Bestattung vorstellen?
Sollten Sie bereits konkrete Wünsche haben, ist es empfehlenswert, diese festzulegen.

Auf diese Weise sorgen Sie im Trauerfall für die Entlastung Ihrer Angehörigen: Unsicherheiten und Kompromisse können damit ausgeschlossen werden und Sie haben schon heute das gute Gefühl, für später alles selbstbestimmt geregelt zu haben.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag
kann die folgenden Punkte beinhalten:

  • Die Bestattungsart (Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung)
  • Das Sarg- und das Urnenmodell Ihrer Wahl
  • Die Grabstätte auf dem gewünschten Friedhof
  • Die Dekoration sowie Abläufe und Rituale der Trauerfeier inkl. Trauerrede, Musik, Blumenschmuck etc.)
  • Die Grabgestaltung und Grabpflege
  • Die gewünschten Trauerdrucksachen
  • Die Finanzierung der Beerdigungskosten
  • Alle weiteren persönlichen Wünsche

Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten. Vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit uns.

Unser Tipp: Wir bieten Ihnen auch während der Vertragslaufzeit unsere Beratung an. So können Änderungen, falls gewünscht, entsprechend berücksichtigt werden.

Finanzielle Entlastung im Trauerfall

Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Vorstellungen für Ihren eigenen Abschied später auch umgesetzt werden, ist eine rechtzeitige Finanzierung der Bestattungskosten empfehlenswert.
Auf diese Weise halten Sie Ihren Lieben auch in finanzieller Hinsicht den Rücken frei.

Als mündelsichere Anlagen für die Vorabfinanzierung der Kosten stehen die Einlage auf ein Treuhandkonto zur Verfügung oder alternativ der Abschluss einer Sterbegeldversicherung.

Über die Einzelheiten und Möglichkeiten informieren wir Sie gern.

Verfügungen rund um das Erbe

Grundsätzlich gilt bei der Erbschaft die Regelung laut BGB: Hiernach erben als Erben erster Ordnung zuerst die Kinder und Kindeskinder des Erblassers. Danach folgen die Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten). Die Erben dritter Ordnung setzen sich zusammen aus Großeltern, Onkel/Tanten und Cousins/Cousinen. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.


Wenn Sie Ihre Vermögenswerte jedoch nicht nach der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchten, ist das Verfassen eines Testaments empfehlenswert. Damit das Dokument rechtsgültig ist, sollten Sie bedenken:

  • Das Testament muss komplett eigenhändig geschrieben werden.
  • Es muss das Datum und den Ort der Verfassung enthalten und mit dem kompletten Namenszug unterschrieben werden.

Eine Rechtsberatung ist hier immer empfehlenswert, um mögliche Unklarheiten im Todesfall zu vermeiden.

Bitte beachten Sie:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Digitaler Nachlass

Viele Regelungen im täglichen Leben erfolgen heute nur noch online. Dabei sollte bedacht werden, dass wichtige Internetaktivitäten im Trauerfall rechtzeitig verwaltet werden sollten, um mögliche Zusatzbelastungen zu verhindern. Entsprechende Vorkehrungen sind hierbei sinnvoll.

Unser Tipp: Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens über den Ort der Aufbewahrung Ihrer Passwörter und Zugänge, sodass Ab- und Ummeldungen im Trauerfall sicher und zeitnah veranlasst werden können. Sollten Ihnen die Zugänge nicht bekannt sein, vermitteln wir Ihnen gern professionelle digitale Nachlassverwalter.

Hilfe für Angehörige

Eine Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass die Kommunikation der eigenen Wünsche erschwert oder sogar unmöglich wird. Mit einer Patienten-verfügung sorgen Sie dafür, dass Ihre Selbstbestimmung im Hinblick auf alle medizinischen Maßnahmen verbindlich erhalten bleibt. Damit entlasten Sie Ihre Familie und stellen sicher, dass Ärzte und Pfleger Ihre Verfügungen befolgen.

Eine Vorsorgevollmacht ist darüber hinaus wichtig, um eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens mit wichtigen Regelungen und Entscheidungen zu betrauen, falls Sie dazu nicht in der Lage sind, diese zu erledigen. Dabei kann es sich um finanzielle Themen handeln, um Gesundheitsfragen oder um Aufenthalts- und Wohnangelegenheiten.  

Mit einem Organspendeausweis können Sie dokumentieren, ob Sie in Ihrem eigenen Todesfall als Organspender zur Verfügung stehen oder nicht. Sie können hier auch nur bestimmte Organe zur Spende freigeben.

Informationen und Downloads zu diesen Themen finden Sie im Internet. Um jedoch Unsicherheiten im Ernstfall zu vermeiden, kann eine ärztliche und/oder juristische Beratung sinnvoll sein.

www.bmj.de
www.organspende-info.de

Online Szenario

Mit Hilfe dieses Formulars können Sie Ihre eigenen Bestattungswünsche bereits festlegen. Für eine persönliche Beratung zur Bestattungsvorsorge, inklusive der finanziellen Absicherung, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.